Um in Deutschland einen Ballon steuern zu können wird der Freiballonpilotenschein, PPL-D (Privatpilotenlizenz-Beiblatt D, dies ist ein Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer), benötigt. Mit 16 Jahren kann die Ausbildung begonnen werden, das Mindestalter für den Erwerb der Lizenz beträgt 17 Jahre.
60 Unterrichtsstunden Theorie und mindestens 20 Fahrstunden mit mindestens 50 Starts und Landungen müssen zum Lizenzerwerb absolviert werden.
Die Lizenz muss alle 24 Monate verlängert werden. Hierzu ist eine Fahrpraxis von zwei Fahrten während dieses Zeitraums nachzuweisen.
Ballonfahrten finden im Sommerhalbjahr meist nur in den ersten drei bis vier Stunden nach Sonnenaufgang und in den letzten zwei bis drei Stunden vor Sonnenuntergang sowie bei relativ schwachem Bodenwind statt. Im Winterhalbjahr kann häufig den ganzen Tag übergefahren werden, da thermisch bedingte Turbulenzen seltener sind.
Während der Fahrt muss der Pilot ständigen Sichtkontakt zur Erde haben. Die Flugsicht muss mindestens 800 m betragen. Eine Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe von 150 m über Grund ist bei Start und Landung sowie im Rahmen von Ausbildungsfahrten zulässig. Bei Wettbewerbsfahrten ist für die Unterschreitung eine Genehmigung der zuständigen Luftämter erforderlich.
Der Start von Freiballonen erfolgt von genehmigten Startplätzen bzw. von Freiflächen in der Landschaft aus, für die eine spezielle Außenstartgenehmigung eingeholt werden muss. Nachweislich erfahrene Piloten können eine Allgemeinerlaubnis erhalten, die ihnen die eigenständige Auswahl von geeigneten Startplätzen erlaubt. Ballonhülle, Brenner und Korb werden im PKW mit Anhänger oder im leichten LKW angefahren.
Während der Fahrt bleibt der Pilot mit dem Begleitfahrzeug in Funkverbindung und dirigiert das Fahrzeug zum Landeplatz.
Bei der Landung ist die Steuerbarkeit des Ballons stark eingeschränkt. Um Schäden für Mensch und Gerät zu vermeiden, müssen die Piloten freie Flächen in der Landschaft suchen, bevorzugt auf Wiesen und Weiden. Hier wird der Ballon nach der Landung durch das Begleitfahrzeug wiederaufgenommen. Falls bei der Landung oder Bergung Schäden entstehen, müssen sie angezeigt und von den Ballonsportlern ausgeglichen werden.